AGB's
Allen zwischen „Der Uffbereiter“ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im
folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) genannt zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten
unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche und Detailing
1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von
unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen.
1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit
schriftlich angekündigt werden.
1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die
restlichen Klauseln bzw. Absätze der AGB davon unberührt und somit weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln
und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung einer Fahrzeugreinigung/-aufbereitungmuss der Auftraggeber schriftlich eine Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.2. Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Auftraggeber und Anbieter
getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern
nicht mindestens einen Werktag vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2. Sofern kein erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist,
kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten
Auftragsentgeltes, mindestens aber in Höhe von EUR 80,00 in Rechnung stellen bzw. geltend machen.
3.3. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vor Auftragsantritt entfernt werden. Es können keine
Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter bzw. dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder
nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen bzw. Wertsachen geltend gemacht werden. Der
Anbieter gibt die Möglichkeit einer Aufbewahrung unter Verschluss für Wertgegenstände in seinen Geschäftsräumen, dieses allerdings ohne die Gewährleistung und ohne das
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
3.4. Bei Übergabe des Fahrzeugs, wird ein Übergabeformular zusammen mit dem
Auftraggeber erstellt. Dieses bekommt der Auftraggeber zusammen mit seiner
Auftragsbestätigung ausgehändigt.
§4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges geprüft. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des
Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3. Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter bzw.
auf jeden, die von diesem verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch
dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.
§5 Haftung und Garantie
5.1. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden können.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in
schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke, Kratzer, etc. können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter oder dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen,
können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
5.4.Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem
betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen,
schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör,
welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die
Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.
5.5. Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier
Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.
Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die
einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs.
5.6.Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto- HiFi, etc.) ist der
Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser
Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
6.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der
Auftragsbestätigung vermerkt sind.
7.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.
§8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom
Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden
abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.
8.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc., bei denen eine
spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches
unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen auf dem
Auftragsformular schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst
während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich
darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei
telefonisch erteilt werden.
8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
§9 Fahrzeugüberführungen
9.1. Der Anbieter bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als
Dienstleistung dem Auftraggeber an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der
Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber abgesprochen bzw. ihm
mitgeteilt.
9.2. Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern des Anbieters. Bei
Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des
Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am
Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten. Siehe 6. Gleichzeitig dient diese als
Übernahmebestätigung für den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen
Mitarbeiter des Anbieters.
§10 Sonstige
10.1. Erfüllungsort ist Butzbach.
10.2. Gerichtsstand ist Friedberg.
10.3. Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.
10.4. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gilt
deutsches Recht.
Butzbacher Str. 12
35516 Münzenberg/Gambach
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